Damwild Haltung


Damwild halten - Info's zur Gatterhaltung im Gehege 46325 Borken ☎ 02862-414494

 

Blick in unser Damwildgehege
 

Haltung von Damwild

Unser landwirtschaftliches Damwild-Gehege

liegt in der münsterländischen Parklandschaft mit ihren saftigen Weiden, umgeben von grossen alten Eichen und Wallhecken. Das Damwild lebt bei uns ganzjährig im Freien. Zum Schutz gegen Wind und Wetter stehen mehrere Laufställe mit Einstreu aus Stroh zur ständigen Verfügung. Für die Wintermonate stehen überdachte Futterplätze bereit. Unser Damwild erhält nur natürliches Futter, wie Gras und Kräuter im Sommer, Heu, Mais und Rüben im Winter. Bereits seit 1989 betreiben wir die Damwildzucht und unser Bestand umfasst ca. 40 Zuchttiere mit jährlicher Nachzucht.
 

Damwildhaltung - Vorschriften

Für landwirtschaftliche Betriebe, die über Weideland verfügen, ist die Damwildhaltung ein weiteres interessantes Standbein. Damwild ist für die landwirtschaftliche Wildhaltung sehr gut geeignet. Im landwirtschaftlichem Gehege gehaltenes Damwild wird auch als Farmwild bezeichnet. Somit unterliegt es nicht den Jagdgesetzen, sondern ist anderen Nutztieren gleichgestellt.

Die Haltung von Damwild in landwirtschaftlichen Gehegen unterliegt diversen Vorschriften und muß bei der zuständigen Behörde angemeldet, bzw. genehmigt werden. Je nach Bundesland können die Anforderungen leicht unterschiedlich sein.

Einen guten Überblick erhalten Sie auf der Seite des Wildhalterverbandes, sowie auf der Seite der Kreisbehörde Borken. Die für den landwirtschaftlichen Wildhalter erforderliche Sachkunde kann der Betreiber durch entsprechende Lehrgänge nachweisen, die von zahlreichen Instituten und Einrichtungen deutschlandweit angeboten werden. So ist sichergestellt, daß die Gehege und die Betreiber den Anforderungen der Tiere gerecht werden können.

Für den Abschuß des Damwilds im Gehege ist eine Schießgenehmigung erforderlich, die von der zuständigen Polizeibehörde erteilt wird. Voraussetzung ist auch hier eine ensprechende erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. Der Besitz eines Jagdscheines alleine ist hier nicht ausreichend. Der Jagdschein kann aber dem Nachweis der Sachkunde im Umgang mit Waffen dienen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild.

Für die reine Hobbyhaltung von Damwild durch Nichtlandwirte ist eine Genehmigung nach dem Landesnaturschutzgesetz erforderlich. Diese Genehmigung ist nur schwer zu erhalten. Für die Errichtung der Unterstände und der Zaunanlage ist zuvor bei der zuständigen Baubehörde eine Baugenehmigung zu beantragen.